Автор работы: Пользователь скрыл имя, 29 Ноября 2012 в 10:20, дипломная работа
Während der Zeit der staatlichen Außenhandelsmonopole war die Rolle der Zollverwaltung gering; sie wurde grundsätzlich gegen Schmuggel und zur Überwachung von oft ideologisch geprägten Einfuhrbeschränkungen eingesetzt. Mit Aufhebung der Außenhandelsmonopole, Reform des Abgabensystems und Zunahme des Export- und Importverkehrs haben sich die Lage und die Kompetenzen der Zollbehörden entsprechend verändert. In den letzten Jahren wurden regionale Zollverwaltungen sowie mehrere neue Zollämter und Zollstellen gebildet; die Zahl der Beamten ist erheblich gestiegen.
Die Einleitung…………………………………………………………………..3
1. Europäisches Zollrecht……………………………………………………..7
2. Der Zoll…………………………………………………………………….10
2.1. Die Aufgaben des Zolls…………………………………………………10
2.2. Moderne Abfertigungsverfahren……………………………………….11
2.3. Inkassoorganisation des Bundes……………………………………...12
2.4. Steuer- und Abgabengerechtigkeit……………………………………13
2.5. Schwarzarbeitsbekämpfung……………………………………………14
2.6. Außenwirtschaftsüberwachung………………………………………..17
3. Die Struktur der deutschen Zollverwaltung……………………………..19
3.1. Abteilung Zentrale Facheinheit………………………………………..19
3.2. Abteilung Rechts- und Fachaufsicht………………………………….20
4. Zoll International…………………………………………………………..25
4.1. Die Bundeszollverwaltung (Deutschland)…………………………….26
4.2. Rechtsgrundlagen ……………………………………………………...29
4.3. Organisation …………………………………………………………….30
Die Haft………………………………………………………………………..34
Einzelnachweise……………………………………………………………...38
Verbraucherschutz
Zollkontrollen schützen den Verbraucher.
Bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren überwacht der Zoll die Einhaltung von rund 80 Rechtsvorschriften, die den Warentransport entweder durch Genehmigungserfordernisse beschränken oder ganz verbieten.
Der Zoll hält Transporte mit gefährlichen Waren - wie zum Beispiel verseuchte oder verunreinigte Lebensmittel, gefährliches Spielzeug, nicht geprüfte, lebensgefährliche Feuerwerkskörper - an und übergibt sie der jeweiligen Fachbehörde zur Prüfung. Stellt sich dabei heraus, dass die Waren für den Verbraucher eine Gefahr darstellen, werden sie beschlagnahmt und vernichtet.
Produktpiraterie
Fälscher nutzen illegal fremde Forschungs- und Produktionsergebnisse, ohne die Kosten und unternehmerische Risiken zu tragen. Das ist für den auf Innovationen besonders angewiesenen Wirtschaftstandort Deutschland und den Arbeitsmarkt in Deutschland eine reelle Bedrohung.
Der DIHK schätzt, dass in Deutschland bereits Zehntausende Arbeitsplätze verloren gegangen sind, die OECD spricht von einem weltweiten Markt mit gefälschten Produkten im Wert von mehreren Mrd. US-Dollar jährlich. Schließlich sichern deutsche Unternehmen ihre Wettbewerbsvorteile auf den globalen Märkten über Produktinnovationen und Spitzentechnologie.
Die Einfuhrkontrollen des Zolls sind ein wesentlicher Baustein im Kampf gegen diese Form der internationalen Wirtschaftskriminalität.
Die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz des Zolls in München ist der bundesweite Ansprechpartner für alle Rechteinhaber (Marken, Patente, Geschmacksmuster etc.). Hier kann ein sogenannter Grenzbeschlagnahmeantrag für Deutschland und für die gesamte EU gestellt werden, hier laufen alle Informationen der Unternehmen und des Zolls zusammen, deren Auswertung wiederum den Zollstellen zur Verfügung gestellt wird.
Einsatz gegen Schmuggel und Kriminalität
Im Einsatz gegen Schmuggel und Kriminalität trägt der Zoll mit seiner Arbeit dazu bei, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und Europa zu garantieren.
Der Zoll hat tagtäglich ein wachsames Auge auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Er bietet Schutz vor den Folgen krimineller Handlungen. Dabei ist er bestrebt, kriminelle Organisationen aufzudecken und unschädlich zu machen.
Ziel der Arbeit ist es stets, die Drahtzieher im Hintergrund aufzuspüren und illegal erlangte Vermögenswerte sicherzustellen. Dies gelingt über eine enge internationale Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden und den Einsatz moderner Technik. Mobile Kontrolleinheiten im Innland, die Beschäftigten an der Grenze zur Schweiz sowie an Flug- und Seehäfen sowie der Zollfahndungsdienst sind im ganzen Bundesgebiet rund um die Uhr im Einsatz, um kriminelle Aktivitäten aufzudecken.
Terrorismusbekämpfung
Der Zoll wirkt auch bei der Terrorismusbekämpfung mit. Dabei liegt sein Hauptaugenmerk auf Geschäften mit gefährlichen Gütern wie Waffen, explosionsgefährlichen Waren, biologischen und chemischen Stoffen, radioaktiven Substanzen und logistischem Material zur Durchführung von Anschlägen. Um Terrororganisationen den finanziellen Nachschub für ihre Aktionen abzuschneiden, ist der Zoll auch an der Überwachung des Kapital- und Zahlungsverkehrs beteiligt.
Der Zoll wird der zunehmenden Globalisierung und der veränderten internationalen Sicherheitslage mit einem modernen und effektiven Risikomanagement gerecht.
Ein wesentliches Element der Sicherheitsinitiative der Europäischen Union ist die Einführung des Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten zum 1. Januar 2008. Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte gilt als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und kann dafür besondere Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch nehmen. Ziel ist die Absicherung der durchgängigen internationalen Lieferkette vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher.
2.6. Außenwirtschaftsüberwachung
Auch wenn der grenzüberschreitende Verkehr mit Waren und Dienstleistungen sowie der Kapital- und Zahlungsverkehr grundsätzlich frei sind, entscheiden nationale und internationale Regelungen der Außenwirtschaftsüberwachung, ob eine Ware ein-, aus- oder durchgeführt werden darf.
Auch in Zeiten der weitgehenden Liberalisierung des Außenwirtschaftsverkehrs sind, zum Beispiel aus handelspolitischen Gründen oder zur Wahrung von Sicherheitsinteressen, Einschränkungen im Warenverkehr erforderlich. Manche Waren dürfen nicht ein- oder ausgeführt werden, andere nur mit besonderer Genehmigung oder nur im Rahmen bestimmter Mengenbegrenzungen. Bei der Ausfuhr gibt es Verbote oder Genehmigungspflichten, die beispielsweise verhindern sollen, dass Kriegswaffen in Krisengebiete geliefert werden.
Der Zoll überwacht die Einhaltung der Beschränkungen des Außenwirtschaftsverkehrs. Im Wesentlichen bezieht sich die Überwachung auf den Warenverkehr, zum Beispiel zur Verhinderung der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme. Aber auch in den Bereichen Dienstleistungs-, Kapital- und Zahlungsverkehr ist der Zoll zuständig für die Verfolgung und Ahndung von außenwirtschaftsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten.
Artenschutz
Viele Tiere und Pflanzenarten sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Täglich sterben weltweit 150 Tier- und Pflanzenarten aus. Mit jeder ausgestorbenen Art wird unsere Welt ärmer an Genen, Farben, Formen und Geräuschen. Der Raubbau an der Natur, aber auch Profitgier sind die Hauptgründe für das Artensterben. Der internationale Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen hat sich zu einem lukrativen Geschäft entwickelt. Heute sind weltweit mehr als 8.000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten und die daraus gewonnenen Erzeugnisse geschützt.
Der Zoll trägt mit seinen Kontrollen dazu bei, Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen aufzudecken und die Vielfalt der Natur zu bewahren. Die meisten Verstöße werden von Urlaubern begangen, die Präparate oder Teile geschützter Tier- und Pflanzenarten aus Unwissenheit oder fehlendem Unrechtsbewusstsein als Souvenirs mit nach Hause bringen. Sie tragen - wissentlich oder unwissentlich - dazu bei, dass der Handel mit geschützten Arten blüht und leisten damit dem Aussterben von Tieren und Pflanzen Vorschub.
3. Die Struktur der deutschen Zollverwaltung
Die vielschichtigen Aufgaben des Zolls haben sich insbesondere seit der Einführung des Binnenmarktes 1993 und mit den Beitritten neuer Staaten in die Europäischen Union in den Jahren 2004 und 2007 verändert. Die Zollverwaltung hat ihre Strukturen und Arbeitsprozesse stets flexibel den aktuellen politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst.
Bundesfinanzdirektionen
Die fünf Bundesfinanzdirektionen bilden gemeinsam mit dem Zollkriminalamt die mittlere Verwaltungsstufe im Behördenaufbau der Zollverwaltung. Sie bestehen aus den Abteilungen "Zentrale Facheinheit" und "Rechts- und Fachaufsicht".
3.1. Abteilung Zentrale Facheinheit
In der Abteilung Zentrale Facheinheit sind die Bundesfinanzdirektionen bundesweit für einzelne Fachpakete, in denen Aufgabenbereiche nach bestimmten Rechtsgebieten gebündelt wurden, zuständig. In diesem Aufgabenbereich setzen sie die strategischen Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen fachlich um und erarbeiten Standards für die Aufgabenerledigung der örtlichen Dienststellen. Auf diese Weise wird eine bundeseinheitliche Rechtsanwendung und -auslegung gewährleistet.
Die Bundesfinanzdirektionen sind für folgende Fachpakete zuständig:
Fachpaket:
Allgemeines Zollrecht
Allgemeines Steuerrecht
Bekämpfung von Schwarzarbeit und
illegaler Beschäftigung
Verbrauchsteuerrecht
Besondere Vorschriften im Zusammenhang
mit dem grenzüberschreitenden Warenverkehr Bundesfinanzdirektion Südost
Für den Aufgabenbereich "Strafverfolgung" nimmt das Zollkriminalamt die Aufgaben einer Zentralen Facheinheit war.
3.2. Abteilung Rechts- und Fachaufsicht
Die Abteilungen Rechts- und Fachaufsicht der Bundesfinanzdirektionen überprüfen die Rechtmäßigkeit und die Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns ihrer nachgeordneten Dienststellen.
Dabei stellen sie die Anwendung der Standards und Vorgaben der Abteilungen Zentrale Facheinheit sicher und unterstützen die örtliche Ebene bei der Optimierung ihres Aufgabenvollzugs.
Hauptzollämter
Die Hauptzollämter als Ortsbehörden sind erste Ansprechpartner für Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger. Sie sind zuständig für die zollamtliche Behandlung von Waren und für die Bewilligung sowie Überwachung zollspezifischer Fachverfahren. Dabei prüfen sie auch die Möglichkeit von Verfahrensvereinfachungen für die Wirtschaftsbeteiligten.
Den Hauptzollämtern sind bundesweit über 250 Zollämter nachgeordnet. Die Warenabfertigung ist heute ein wirtschaftsorientiertes Gesamtangebot. Neben den elektronischen Abfertigungsverfahren und den Verfahrenserleichterungen bieten die Beschäftigten der Zollämter einen flächendeckenden persönlichen Service. Mit verkehrsgünstigen Lagen, bedarfsgerechten Öffnungszeiten, einer Bündelung von Fachkompetenz und dem Angebot, auf Wunsch auch im Unternehmen abzufertigen, orientiert sich der Service an den Erfordernissen der Unternehmen.
Zollfahndung
Das Zollkriminalamt mit Sitz in Köln ist die Zentrale des deutschen Zollfahndungsdienstes, dessen Hauptaufgabe die Verfolgung und Verhütung der mittleren, schweren und organisierten Zollkriminalität ist.
Es koordiniert und lenkt die Ermittlungen der angeschlossenen acht Zollfahndungsämter in Berlin, Dresden, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart. In besonders bedeutenden Fällen können Ermittlungen auch vom Zollkriminalamt selbst durchgeführt werden.
Die Zollfahndungsämter sind - wie die Hauptzollämter - örtliche Behörden der Zollverwaltung. Sie sind für die Ermittlung von den der Zollverwaltung zur Verfolgung
zugewiesenen Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbeständ
Bildungs- und Wissenschaftszentrum
Das Bildungs- und Wissenschaftszentrum ist zuständig für die Aus- und Fortbildung sowie für Gutachten und Auskünfte im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
Es hat seinen Sitz in Münster und zwei Außenstellen in Plessow und Sigmaringen. Daneben gibt es im Bundesgebiet noch 18 weitere regionale Aus- und Fortbildungsstätten.
4. Zoll International
In einer globalisierten Wirtschaft kennt der Warenverkehr keine Grenzen. Gleiches gilt für die organisierte Kriminalität, die häufig international operiert. Eine wirtschafts- und sicherheitsorientierte Verwaltung wie die deutsche Zollverwaltung hält Schritt mit den Herausforderungen der ständigen globalen Veränderungen in Ökonomie und grenzüberschreitender Kriminalität. Als eine von 27 Zollverwaltungen in der Europäischen Union ist sie weltweit vernetzt und vertritt die deutschen Interessen bei internationalen Verhandlungen.
Über 50 deutsche Zöllnerinnen und Zöllner arbeiten bei supranationalen Institutionen wie z.B. der Europäischen Union oder Weltzollorganisation in Brüssel. Gleichzeitig sind sie weltweit als Verbindungsbeamte in deutschen Botschaften oder als Aufbauhelfer in Krisengebieten im Einsatz. Mit ihrer Arbeit steigern sie das Ansehen Deutschlands und vertreten deutsche Interessen, die nicht zuletzt der deutschen Wirtschaft zugutekommen.
4.1. Die Bundeszollverwaltung (Deutschland)
Die Bundeszollverwaltung ist als deutsche Zollbehörde, Bestandteil der Bundesfinanzverwaltung und dem Bundesfinanzministerium unterstellt.[2] Sie umfasst sowohl die Vollzugsdienste als auch die fiskalische Verwaltung. Die Aufgaben des Zoll sind, die Bundessteuern zu verwalten, Geldforderungen des Bundes und bundesunmittelbarer Körperschaften zu vollstrecken, die Einhaltung der Verbote und Beschränkungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr zu überwachen (Grenzaufsicht durch Zollkontrollen an Zollgrenzen) sowie Schwarzarbeit zu verhindern.[3]
Finanzbehörde
Die deutsche Bundeszollverwaltung stellt als Teil der Bundesfinanzverwaltung die Einnahmen von Bundessteuern sicher (die sog. besonderen Verbrauchsteuern – Branntweinsteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer, Energiesteuer usw., inklusive der Biersteuer, deren Einnahmen den Ländern zusteht), die Luftverkehrsteuer, die Kernbrennstoffsteuer sowie Einnahmen der Europäischen Union (75 % aller Zölle werden an die EU abgeführt, 25 % verbleiben als Aufwandsentschädigung und gehen an den Bund). Ob in der Zukunft die Kraftfahrzeugsteuer durch den Bund (und daher durch den Zoll) eingenommen und verwaltet werden soll, ist zwar noch offen, aber nicht unwahrscheinlich.[4][5][6]
Vollzugsbehörde
Zollkreuzer Hamburg (Wasserzoll)
Der Zoll ist für die Überwachung sämtlicher Einfuhren, Durchfuhren und Ausfuhren zuständig und überwacht die Einhaltung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Zu seinen Kernbereichen zählt die Verhinderung verbotener Im- und Exporte von Waffen, Drogen und anderen gesundheitsschädlichen Substanzen sowie von sonstigen verbotenen Gegenständen.
Zu den Aufgaben der Vollzugsbereiche der Zollverwaltung gehören die zollrechtliche Überwachung des Warenverkehrs in, durch und aus der EU, grenzpolizeiliche Aufgaben (Grenzaufsicht), allgemeinpolizeiliche Aufgaben im Straßenverkehr, Schutz des deutschen Festlandsockels in Nord- und Ostsee (d. h. die Überwachung von unterseeischen Bergbau- und Schürfrechten) sowie die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Geldwäsche. Der Wasserzoll bildet zusammen mit anderen Behörden die Küstenwache. Die Vollzugsbereiche der Zollverwaltung arbeiten in vielen Bereichen eng mit den Polizeien der Länder und der Bundespolizei zusammen. Sie sind Strafverfolgungsbehörden und werden auch zur Terrorbekämpfung eingesetzt.
Im Vollzugsbereich sind den Bundesfinanzdirektionen nachgeordnet: dem Zollkriminalamt (Zollfahndungsdienst) nachgeordnet:
die Kontroll- und Ermittlungseinheiten (KEV, KEP, KE gnR, KES, SG E - PuE FKS, zugehörig jeweils einem Hauptzollamt) die Zollfahndungsämter
die Observationseinheiten Zoll (OEZ, zugehörig einem Zollfahndungsamt)
die Spezialeinheit Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ, direkt beim ZKA angesiedelt)
Zusammenarbeit mit anderen Behörden
Eine enge Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Verwaltungen gibt es insbesondere bei den gemeinsamen Ermittlungsgruppen
Gemeinsame Ermittlungsgruppen Arbeit (GEA)
Gemeinsame Finanzermittlungsgruppen (GFG)
Gemeinsame Ermittlungsgruppen Rauschgift (GER)
sowie in der Küstenwache
Küstenwache des Bundes
Vollstreckungsbehörde
Siegel der Bundesfinanzverwaltung
Die Bundeszollverwaltung vollstreckt öffentlich-rechtlichen Geldforderungen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts wie z. B. der Bundesagentur für Arbeit, den gesetzlichen Krankenkassen, den Berufsgenossenschaften und anderen. Die ausführenden Beamten sind Vollziehungsbeamte und haben genauso wie Gerichtsvollzieher das Recht, Sachen, Grundstücke und Forderungen zu pfänden und später ggfs. zu verwerten.
Auktionator
Es finden regelmäßig Auktionen bei Hauptzollämtern statt, welche über ein Sachgebiet Vollstreckung verfügen. Dort werden Gegenstände versteigert, die gepfändet oder von Behörden zur Verwertung bestimmt worden sind. Es gibt unter www.zoll-auktion.de ein Internet-Auktionsportal, über das ebenfalls auf solche Waren geboten werden kann. Neben dem Zoll nutzen auch andere Behörden und Verwaltungen dieses Angebot und versteigern mit. Von den Versteigerungen ausgenommen sind beschlagnahmte Waren wie Zigaretten und andere Tabakwaren, Waffen, Betäubungsmittel, Tiere und Pflanzen.
4.2. Rechtsgrundlagen
Die Signalflagge „Q“ wird im Flaggenalphabet auch als Zollstander benutzt
Die Vollzugsbereiche der Bundeszollverwaltung werden aufgrund ihrer klassischen Filterfunktion und ihren polizeilichen Aufgaben oftmals mit der Bundespolizei verwechselt oder dieser gedanklich zugeordnet (auch andersherum) und auch stets in die Richtung der Polizei gerückt.
Hierzu lässt sich sagen: Viele Vollzugsbereiche des Zolls haben ähnliche Kompetenzen wie bestimmte Bereiche der Landes- oder Bundespolizei, sie nehmen eine Vielzahl von polizeilichen und strafverfolgenden Vollzugsaufgaben wahr. Beispielsweise kann man die Zollfahndung als „Kriminalpolizei des Zolls“ bezeichnen. Die fiskalischen Verwaltungsbereiche der Zollverwaltung, die als Einnahmeverwaltung fungieren, kann man als „Finanzamt des Bundes“ vereinfachend darstellen, da sie die Steuereinnahmen des Bundes (Zölle und Verbrauchsteuern) sicherstellen.
Zollbeamte sind formell-rechtlich als Angehörige der Bundesfinanzverwaltung Finanzbeamte. Die Vollzugsbeamten haben allerdings materiell-rechtlich bei der Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten, sowie bei der Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (z. B. Betrug, illegaler Aufenthalt von Ausländern) den Status von Polizeivollzugsbeamten. Zollbeamte aus den Vollzugsbereichen (innerhalb der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch die Verwaltungsangestellten) sind darüber hinaus Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft. Bei sog. reinen Steuerstraftaten (z. B. Steuerhinterziehung bei Zigarettenschmuggel) hat das Hauptzollamt darüber hinaus die Rechtsstellung der Staatsanwaltschaft. Nach der Forderung der EU-Kommission vom 28. Juli 2003, den Zoll in eine „Warenpolizei“ umzustrukturieren [7], kommt es regelmäßig zu Diskussionen, ob die Vollzugsbereiche des Zolls in eine „Bundesfinanzpolizei“ umstrukturiert werden sollen (siehe weiter unten).
4.3. Organisation
Gliederung nach Verwaltungsstufen
Die deutsche Zollverwaltung ist dreistufig organisiert:
Oberste Verwaltungsstufe
Oberste Bundesbehörde ist das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Innerhalb des Bundesministeriums der Finanzen ist die Abteilung III für alle fachlichen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten der Zollverwaltung zuständig.
Mittlere Verwaltungsstufe
Bundesmittelbehörden sind die Bundesfinanzdirektionen und das Zollkriminalamt. Die fünf Bundesfinanzdirektionen koordinieren und beaufsichtigen die Tätigkeit der nachgeordneten örtlichen Zollbehörden einerseits und sind andererseits bundesweit für einzelne Fachpakete zuständig.
Örtliche Verwaltungsstufe
Die örtlichen Behörden sind die Hauptzollämter mit ihren Sachgebieten. Sie sind für die Durchführung der Zollaufgaben zuständig. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist zum Beispiel bei den Hauptzollämtern angesiedelt (Sachgebiete E für die Prüfung und Ermittlung und bei den Sachgebieten C für die Prävention).
Hierarchische Verwaltungsstruktur
Ärmelabzeichen auf der Uniform
Bundesministerium der Finanzen (BMF, Abteilung III)
Zollkriminalamt (ZKA)
Zollfahndungsämter (ZFA)
Bundesfinanzdirektionen (BFD)
Hauptzollämter (HZA, Binnen- und Grenzzolldienst)
Zollämter (ZA, Binnenzolldienst/
Sachgebiete
Sachgebiete A (Organisation, Personal, Haushalt und Zahlstelle)
Sachgebiete B (Zölle und Verbrauchsteuern)
Sachgebiete C (Abfertigung)
Sachgebiete D (Prüfungsdienste)
Kontrolleinheiten Verkehrswege (KEV)
Kontrolleinheiten Prävention Schwarzarbeit (KEP, Prävention FKS)
Kontrolleinheiten Grenznaher Raum (KEG oder KE gnR)
Kontrolleinheiten See (KES, Wasserzoll)
Kontrolleinheit Flughafen Überwachung (KEFÜ)
Kontrolleinheit Flughafen Reiseverkehr (KEFR)
und andere
Sachgebiete E (Finanzkontrolle Schwarzarbeit)
Sachgebiete F (Bußgeld- und Strafsachen)
Sachgebiete G (Vollstreckung)
Zollzahlstellen (ZZ)
Nebenzollzahlstellen (NZZ)
Beschaffungsamt der Bundeszollverwaltung (BABZV) mit der Zollkleiderkasse (ZKK)
Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung
Dienstsitze Wissenschaft und Technik - ehemalige Zolltechnische Prüfungs- und Lehranstalten (ZPLA)
Dienstsitze Aus-und Fortbildung - ehemalige Zolllehranstalten (ZLA)
Zollhundeschulen
Informations- und Wissensmanagement Zoll (IWM Zoll)