Автор работы: Пользователь скрыл имя, 23 Февраля 2014 в 12:39, доклад
Das Grundgesetz regelt die Organisation der Staatsorgane, ihre Kompetenzen und ihr Zusammenwirken bei der Bildung des Staatswillens. Diese Organisations- und Verfahrensregeln sind nach dem Prinzip der staatlichen Gewaltenteilung ausgestaltet worden. Man unterscheidet drei Grundtypen staatlicher Tätigkeit: Gesetzgebung (Legislative), Vollziehung (Exekutive) Rechtsprechung (Judikative). Diese Aufgaben werden von dafür geeigneten Staatsorganen wahrgenommen.
Der Deutsche Bundestag ist als Vertretung des Volkes das oberste gesetzgebende Organ der Bundesrepublik Deutschland. Seine Abgeordneten werden von den Wahlberechtigten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für vier Jahre gewählt. Das Wahlrecht bezieht Elemente der Persönlichkeitswahl in das Verhältniswahlrecht mit ein